1. Geltungsbereich und Vertragsstruktur
Diese Bedingungen regeln die Nutzung und Lizenzierung von LexaVero sowie das damit verbundene Verhältnis zwischen dem Nutzer und Hermann Selchow, wie im Impressum angegeben. Käufe und Zahlungsvorgänge werden durch Paddle als Merchant of Record abgewickelt und unterliegen zusätzlich den Buyer Terms und der Refund Policy von Paddle. Diese Bedingungen ergänzen die Transaktionsbedingungen für die Nutzung von LexaVero. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
2. Unternehmerische Nutzung
LexaVero ist vorrangig für Unternehmer, Gewerbetreibende und andere Nutzer bestimmt, die zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handeln. Wer für ein Unternehmen bestellt, bestätigt, hierzu berechtigt zu sein. Sollten trotz der vorgesehenen geschäftlichen Nutzung zwingende Verbraucherrechte auf einen Käufer anwendbar sein, bleiben diese unberührt.
3. Produktversionen und Kauf
Jeder unterstützte Marktplatz wird als eigenständige LexaVero-Version angeboten. Die Lizenz für einen Marktplatz umfasst keine andere Marktplatz-Version, sofern dies in der Bestellung nicht ausdrücklich angegeben ist. Maßgeblich sind die beim Kauf im Checkout angezeigten Preise, enthaltenen Produkte und etwaigen Mehrfachrabatte. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt ein Rabatt für zusätzliche Versionen nur unter den beim Kauf angezeigten Bedingungen derselben Transaktion und kann nicht nachträglich für einen früheren Kauf verlangt werden.
4. Vertragsschluss und Bereitstellung
Der Kunde wählt die gewünschte Version oder mehrere Versionen aus und schließt den Kauf über Paddle ab. Paddle handelt bei der Transaktion als autorisierter Wiederverkäufer und Merchant of Record. Nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung wird die LexaVero-Lizenz für die gekaufte Version erzeugt oder bereitgestellt. Wir können die Bereitstellung zurückhalten, solange eine Transaktion aussteht, fehlgeschlagen ist, einer Betrugs- oder Sicherheitsprüfung unterliegt oder von Paddle noch nicht bestätigt wurde.
5. Preise, Steuern und Zahlung
Der vor dem Checkout angezeigte Preis ist der für die ausgewählte Version oder die ausgewählten Versionen geltende Produktpreis. Anwendbare Steuern, Abgaben oder vergleichbare Transaktionsbelastungen werden von Paddle als Merchant of Record berechnet und im Paddle-Checkout angezeigt. Zahlungsarten, Währungsumrechnung und Zahlungsabwicklung richten sich nach den von Paddle angebotenen Möglichkeiten und Bedingungen. Vollständige Zahlungskartendaten des Kunden erhalten wir nicht.
6. Lizenzdauer, Aktivierung und keine automatische Verlängerung
Soweit im Checkout nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist jede gekaufte LexaVero-Lizenz für einen festen Zeitraum von 365 Tagen gültig. Es handelt sich um einen Einmalkauf, nicht um ein Abonnement, und die Lizenz verlängert sich nicht automatisch. Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf des für die Lizenz gespeicherten Gültigkeitszeitraums. Für eine weitere Nutzung ist eine neue gültige Lizenz erforderlich. Für einen neuen Zeitraum wird keine Zahlung automatisch eingezogen.
7. Gerätezuordnung und Lizenzschlüssel
Eine LexaVero-Lizenz muss aktiviert werden und kann technisch einem Gerät zugeordnet sein. Soweit in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist, ist ein Lizenzschlüssel für die Nutzung auf einem aktivierten Gerät gleichzeitig bestimmt. Der Kunde muss den Lizenzschlüssel vertraulich behandeln und darf ihn nicht veröffentlichen, verkaufen, weitergeben oder zur unberechtigten Nutzung bereitstellen. Ist wegen eines berechtigten Gerätewechsels oder einer Neuinstallation eine Zurücksetzung erforderlich, kann der Kunde den Support kontaktieren; vor einer Zurücksetzung dürfen wir angemessene Prüfungen zur Missbrauchsvermeidung durchführen.
8. Lokale Verarbeitung und Serverkommunikation
LexaVero ist so konzipiert, dass Marktplatz-Exporte, Bankdateien, Transaktionsinhalte und Abgleichergebnisse lokal auf dem Gerät des Nutzers verarbeitet werden. Diese Geschäftsdaten werden für den Abgleich nicht an uns übertragen. Besteht eine Internetverbindung, kann die Anwendung beim Start, bei Wiederherstellung der Verbindung sowie in regelmäßigen Abständen während der Nutzung automatisch mit LexaVero-Servern kommunizieren, um Lizenzstatus, Lizenzgültigkeit, Gerätezuordnung und die jeweilige Marktplatz-Version zu prüfen sowie Versions- oder Updateinformationen abzurufen. Für die erstmalige Aktivierung oder eine vom Nutzer ausdrücklich veranlasste Aktivierung kann zusätzlich der Lizenz- oder Aktivierungsschlüssel erforderlich sein. Bei diesen Serververbindungen werden keine Marktplatz-Exporte, Bankdateien, Transaktionsinhalte oder Abgleichergebnisse übertragen. Der Kunde muss berechtigt sein, sämtliche in LexaVero geöffneten Dateien und personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
9. Technische Voraussetzungen, unterstützte Formate und Änderungen Dritter
Der Kunde ist für ein unterstütztes Betriebssystem, einen aktuellen kompatiblen Browser und geeigneten lokalen Speicher verantwortlich. Verarbeitet werden sollen nur die für die jeweilige LexaVero-Version ausdrücklich als unterstützt bezeichneten Marktplatz- und Bankformate. Marktplätze, Banken und Browseranbieter können Exportformate oder technische Abläufe ohne unseren Einfluss ändern. Wir können unterstützte Formate anpassen und Kompatibilitätsupdates bereitstellen, versprechen jedoch nicht die Unterstützung jeder Datei oder jedes zukünftigen Drittformats. Zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.
10. Ergebnisse, Berichte und keine professionelle Beratung
LexaVero ist ein Werkzeug zum Abgleich und zur Prüfung. Es ersetzt weder Originalunterlagen von Banken und Marktplätzen noch professionelle Buchführung, Buchhaltung, Steuerberatung oder Rechtsberatung. Zuordnungen, Warnungen, Klassifizierungen, Hinweise auf fehlende Zahlungen sowie erzeugte Berichte oder Reklamationsentwürfe müssen vom Kunden geprüft werden, bevor daraus geschäftliche, buchhalterische oder rechtliche Maßnahmen abgeleitet werden. Ein grüner Treffer ist keine rechtliche Bestätigung einer korrekten Buchung; eine Warnung oder ein Hinweis auf eine fehlende Zahlung ist kein Beweis für einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch.
11. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
Der Kunde darf die lizenzierte Version während der Lizenzdauer für eigene rechtmäßige Geschäftszwecke nutzen. Er muss Gerät und Lizenzschlüssel schützen, angemessene Backups vorhalten, anwendbare Datenschutz- und Aufbewahrungspflichten beachten und wesentliche Ergebnisse vor ihrer Nutzung prüfen. Untersagt sind insbesondere die Umgehung von Lizenzkontrollen, Manipulation der Aktivierung, unberechtigte Zugangsgewährung, Verbreitung von Kopien, Vermietung oder Unterlizenzierung sowie die Nutzung von LexaVero zum Betrieb eines konkurrierenden Softwaredienstes. Gesetzliche Rechte zu Sicherungskopien, Beobachtung, Untersuchung, Interoperabilität und Dekompilierung bleiben unberührt, soweit sie rechtlich nicht ausgeschlossen werden können.
12. Updates, Wartung und Support
Während einer gültigen Lizenz können wir Fehlerkorrekturen, Wartungsversionen, Kompatibilitätsanpassungen und weitere Updates bereitstellen. Die Entwicklung bestimmter zukünftiger Funktionen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Support wird über die auf lexavero.com genannten Kontaktwege angeboten. Soweit keine gesonderte Servicevereinbarung besteht, wird keine bestimmte Antwort- oder Wiederherstellungszeit garantiert. Für Supportanfragen soll der Kunde nur die zur Reproduktion oder Lösung erforderlichen Informationen übermitteln und Bank- oder Marktplatzdateien nur dann senden, wenn dies konkret erforderlich ist und bewusst erfolgt.
13. Mängel und Problemlösung
Entspricht LexaVero in einer unterstützten Umgebung oder bei einem unterstützten Format wesentlich nicht der beschriebenen Funktion, soll der Kunde uns den Fehler mit ausreichenden Angaben zur Reproduktion mitteilen. Soweit rechtlich anwendbar, können wir die Behebung durch Hinweise, Korrektur, Update, Ersatz, Zurücksetzung der Lizenz oder eine andere angemessene Maßnahme versuchen. Gesetzliche Mängelrechte und andere zwingende Rechte werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.
14. Rückerstattungen, Widerruf und Chargebacks
Da Paddle Merchant of Record ist, werden Rückerstattungen von Zahlungen durch Paddle nach den Paddle Buyer Terms, der Paddle Refund Policy und dem jeweils zwingenden Recht abgewickelt. Rückerstattungsanfragen können an den LexaVero-Support gerichtet werden, damit wir bei der Klärung unterstützen, oder über die Käufer-Supportwege von Paddle gestellt werden. Soweit weder gesetzlich vorgeschrieben noch nach einer anwendbaren Refund Policy ausdrücklich gewährt, besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch allein deshalb, weil ein Geschäftskunde die Software nicht mehr nutzen möchte. Führt eine Rückerstattung, Rückabwicklung oder ein Chargeback zur Aufhebung des Kaufs, kann die zugehörige LexaVero-Lizenz deaktiviert werden. Zwingende Widerrufs-, Mängel-, Erstattungs- und Chargeback-Rechte bleiben unberührt.
15. Geistiges Eigentum und Kundendaten
LexaVero, Software, Quellcode, Gestaltung, Dokumentation, Marken und eigene Inhalte sind durch die anwendbaren Schutzrechte geschützt. Der Kunde erhält nur die in diesen Bedingungen und nach zwingendem Recht eingeräumten Nutzungsrechte. Rechte an Marktplatz-Exporten, Bankdateien und sonstigen vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Aus eigenen Daten erzeugte Berichte und Dokumente darf der Kunde für eigene Geschäftszwecke verwenden.
16. Sperrung und Beendigung bei Missbrauch
Wir können eine Aktivierung aussetzen, eine Lizenz deaktivieren oder eine weitere Aktivierung verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erstatteten oder rückabgewickelten Kauf, einen gestohlenen oder unzulässig geteilten Lizenzschlüssel, Manipulation des Lizenzsystems, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen, ein Sicherheitsrisiko oder eine gesetzliche Verpflichtung bestehen. Soweit zumutbar, geben wir dem Kunden vor einer dauerhaften Deaktivierung Gelegenheit, einen möglichen Irrtum zu klären. Der Ablauf einer befristeten Lizenz ist keine Kündigung eines Abonnements und löst keine automatische Verlängerung aus.
17. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender unbeschränkter gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt. Der Kunde ist für angemessene Sicherungskopien seiner eigenen Dateien sowie für die eigenständige Prüfung von Ergebnissen vor daraus folgenden geschäftlichen Maßnahmen verantwortlich.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese LexaVero-Nutzungs- und Lizenzbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Für das gesonderte Transaktionsverhältnis zwischen Paddle und dem Käufer gelten das in den Paddle Buyer Terms bestimmte Recht und der dort bestimmte Gerichtsstand. Ist der LexaVero-Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus diesen LexaVero-Bedingungen – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters. Zwingende Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
19. Änderungen dieser Bedingungen und salvatorische Regelung
Für die gekaufte Lizenz gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Kaufs maßgebliche Fassung dieser Bedingungen. Wir können die Bedingungen für zukünftige Käufe oder aufgrund rechtlicher, sicherheitsbezogener oder technischer Erfordernisse aktualisieren. Eine für den Kunden wesentlich nachteilige Änderung einer bereits bezahlten Lizenz wird nicht allein durch Veröffentlichung verbindlich, soweit hierfür rechtlich eine Zustimmung erforderlich ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die übrigen Sprachfassungen dienen der Verständlichkeit.